Normenmanagement

Normenmanagement

Normen-
management für Ihr Unternehmen

Wir bieten Ihnen hochqualifiziertes Normen-Management / Regelwerkmanagement für Ihr Unternehmen. Diese Tätigkeit organisiert die Beschaffung, Überwachung und Bereitstellung eines breiten Spektrums projektunabhängiger Dokumentation. Unsere langjährige Erfahrung im Normenmanagement verschafft Ihrem Unternehmen den entscheidenden Vorteil, um sich gegenüber der Konkurrenz erfolgreich durchzusetzen.

„Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“

Georg Christoph Lichtenberg (1742 -1799), deutscher Schriftsteller und der erste deutsche Professor für Experimentalphysik

Normenmanagement / Regelwerkmanagement ist ein klassischer Teilbereich des operativen Informationsmanagements. Das klassische Normenmanagement hat sich begrifflich als Beschaffung, Aktualitätenüberwachung und Bereitstellungstätigkeit einschließlich der Nutzerinformation etabliert. In dieser reinen Form kann es heute jedoch nicht mehr praktiziert werden. Es gibt zu viele ähnliche Dokumente, die von ihren Typen her genau nach den gleichen Regeln und Abläufen gehandhabt werden können und auch so gehandhabt werden sollten. Der Begriff Normenmanagement ist fest etabliert, sollte aber unbedingt als ebenbürtig mit dem Terminus Regelwerkmanagement verstanden werden.

Das operative Regelwerkmanagement wird aus etablierten Informationsquellen gespeist. Es hat die Aufgabe, die benötigten Informationen zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der gebotenen Qualität bereitzustellen. Alleine dieser Teil des Informationsmanagements birgt viel Risikopotential, das auf den ersten Blick nicht unbedingt zu erkennen ist.

Als große generelle Bereiche gelten z. B. die Generierung und Bereitstellung von rechtlichen Informationen (Gesetze, EU-Richtlinien etc.), Informationen zu Sicherheit, Gesundheit, VBG, Arbeitsstättenrichtlinien oder zu Technikthemen. Alle Dokumente und Informationen aus diesen beispielhaft erwähnten Bereichen haben eines gemeinsam: sie gelten als projektunabhängig. Das ergibt sich daraus, dass diese Dokumente nicht für ein bestimmtes Projekt erstellt wurden. Dies gilt auch dann, wenn sie ggf. für ein Projekt beschafft wurden und diesem Projekt zugeordnet werden. Ihre Aktualität ist auch nach Abschluss des Projektes zu überprüfen und zu kennzeichnen.

In speziellen Branchen, wie dem Bahnwesen, unterstützt das operative Regelwerkmanagement die Aufgabe der ECM.

Risikominderung durch Fokussierung

Das Risiko kann durch die Entscheidung, diese geschäftsrelevanten Nebentätigkeiten auf ausschließlich dafür verantwortliche Arbeitsplätze zu konzentrieren, gemindert werden.

Diese Lösung hat den Vorteil, dass die hierfür verantwortlichen Personen durch die regelmäßige Erledigung ihrer Aufgabe Routine im Handeln erlangen und behalten. Diese Routine erhöht und erhält die Sicherheit in der Anwendung der Werkzeuge und Auswertung der Informationsquellen. Zugleich wird die Kapazität für das Kerngeschäft gestärkt.

Angebot

Hier setzen wir mit unseren Dienstleistungen an:

Wir….

…aktualisieren kontinuierlich Ihren gesamten Normenbestand, veröffentlichte Berichtigungen werden dabei automatisch verfolgt und in Ihre Normen eingearbeitet.

… recherchieren weltweit zu technischen Sachthemen,

…bestellen für Sie alle benötigten Vorschriften und Regelwerke, Technische Literatur und Gesetze,

… informieren Sie team- oder mitarbeiterbezogen.

…unterstützen Sie in der Analyse des Istzustands und erarbeiten den Sollzustand.

…organisieren die fachgerechte Migration Ihrer Regelwerkverwaltung in eine moderne und wirtschaftliche Organisation.

Will Ihr Unternehmen die Nebentätigkeiten selbst erbringen, unterstützen wir Sie gerne dabei, indem wir z. B. die dafür zuständige Person entsprechend den Erfordernissen coachen, sodass die Arbeiten sicher und effektiv erledigt werden können.

Haben Sie schon mal über Outsourcing nachgedacht? Wir unterstützen Sie bei der Reduzierung der Kosten durch Einsparung von unnötigen Recherchestunden Ihrer Mitarbeiter. Darüber hinaus verschaffen wir Ihnen Qualitätssicherheit und Rechtssicherheit. Auf Wunsch bringen wir die dafür besonders geeignete Software gleich mit.

Unser Dienstleistungsangebot unterstützt sie bei der Organisation und Umsetzung der Kapitel 6 und 7 der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001:2015.

Vorteil durch Normen

Der Anwender von Normen verschafft sich eine deutliche Risikominderung seines Handelns, weil Normen die anerkannten Regeln der Technik beschreiben. Normen haftet immer noch das langweilige und uninteressante „Schrauben- und Muttern-Image“ an, tatsächlich sind sie aber ein hervorragendes Mittel sowohl zur Risikoreduzierung im Tagesgeschäft als auch zur Marktgestaltung. Näheres hierzu lesen auf der Seite Patente und Normung.

Marktführung durch Normung

Marktführung durch Normung – ein spannendes Thema. Es gibt zahlreiche Beispiele für Unternehmen, die genau diesen Weg für sich entdeckt haben und sich damit zum Marktführer in ihrem Bereich entwickelt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Patente und Normung.

 

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Teilbereiche des Normenmanagements

Normen-Management / Regelwerkmanagement

Wir bieten Dienstleistungen mit Fachkompetenz für die Stärkung des internen Compliance-Managements:

  • Beschaffung, Bereitstellung, Überwachung von
    • Normen, Regelwerken
    • QS-Dokumenten
    • Gesetzen, Richtlinien etc (national und international)
    • weiterer geschäftsrelevanter Dokumente
  • Individuelle Recherchen
  • Dokumenteninhaltvergleiche (altes / neues Dokument)
  • Quellenüberwachung
  • Homepage-Überwachung
  • Kommunikation der Ergebnisse entsprechend Verteiler bzw. Notwendigkeit

Für das Regelwerkmanagement und das interne interne Compliance-Management verfügen wir über dafür besonders geeignete Software.

Homepage-Überwachung im Normenmanagement

Mit spezieller Software wird eine regelmäßige Beobachtung von Homepages bzw. Internet-Portalen sicherstellt und erleichtert. Die regelmäßige Überprüfung der Seiten auf Veränderungen erleichtern die Beobachtung und das Erkennen, ob eigene Informationen noch aktuell sind. Dies stellt eine erhebliche Effizienzsteigerung dar und ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Prozess- Sicherheit und damit der Risikominimierung. Wir können jede Homepage beobachten – dazu gehören Seiten der Regelwerksetzer und Aufsichtsbehörden, wie z. B. EBA, ERA, LBA EASA, EU-Kommission und Gesetzes-Portalen ebenso wie Seiten ihrer Konkurrenten im Rahmen der Wettbewerbsbeobachtung. 

Die Vorteile für Ihr Unternehmen liegen in der

  • Zeit- und kostensparenden Suche nach Veränderungen auf Internetseiten (z. B. auf der EBA-Homepage)
  • Steigerung der Prozesseffizienz durch Automatisierung
  • Sicherheit der Prozesse zum Überwachen der Homepages mit Unabhängigkeit vom Tagesgeschäft
  • Regelmäßige Überprüfung auf Veränderungen
  • Schnelle Information mit automatischer Benachrichtigung über Veränderungen, dadurch
  • Vermeidung von Überraschungen und „Feuerwehreinsätzen“
  • Punktgenaues Auffinden der Änderung
  • Kennzeichnung der Änderung
  • Einwahl in passwordgeschützte Bereiche
  • Änderungsverfolgung bis in das hochgeladene Dokument
  • Keine Festlegung auf bestimmte Homepages

Das Ergebnis der Überwachung sind farblich gekennzeichnete Hinweise auf Veränderungen, die im linken Teil des Bildes beispielhaft dargestellt sind.

Bild Homepage-Überwachung Vergleich alt-neu

Bild Homepage-Überwachung im Normenmanagement

Dokumenteninhaltsvergleiche im Normenmanagement

Die Kennzeichnung geänderter Stellen im Dokument werden durch Gegenüberstellung und farbiger Unterlegung auf einen Blick kenntlich gemacht. Zusätzlich ist ein Durchsuchen der verglichenen Dokumente nach Schlagworten möglich.

Bild Dokumenteninhaltsvergleich im Normenmanagement

Bild Dokumenteninhaltsvergleich im Regelwerkmanagement

Für Sie zum Download:
Produktdatenblatt Webseitenüberwachung

Externe Normenstelle

Wir bieten Ihnen die komplette professionelle Übernahme der Aufgaben einer Normenstelle / eines Normen-Verantwortlichen, wie etwa:

  • Beschaffen der Normen
  • Organisieren der Normen
  • Kennzeichnen der Aktualität
  • Aufbau und Pflege der Verteiler
  • Nutzerbenachrichtigungen
  • Anwendungsberatung
  • Beobachtung der Normungsaktivitäten und-gremien
  • Neue Normen auf betriebliche Relevanz beurteilen
  • Normeninhalte bewerten und kommunizieren
  • Ggf. Maßnahmen zur Integration in die eigenen Prozesse und Produkte initiieren
  • weitere Tätigkeiten

Anmerkung: Normen stehen in dieser Aufzählung als Synonym für jegliche Art projektunabhängiger Schriften und Regelwerke

Beispiele für Themen einer Normenstelle. Quelle: AGU Wenglorz

Beispiele für Themen einer Normenstelle. Quelle: AGU Wenglorz

CE-Kennzeichnung und Normenmanagement

Hinsichtlich der CE-Kennzeichnung unterstützen wir Sie in allen Fragen der Regelwerkbeschaffung und –überwachung zum Erlangen bzw. zum Erhalt der Produktkonformität, zur Reduzierung der Haftungsrisiken und Sicherstellung des aktuellen Informationsstands.

Schulungen im Normenmanagement / Regelwerkmanagement

Damit sie selbst diese Leistungen in der internen Normenstelle optimal erbringen können, bieten wir Ihnen Schulungen, Coaching und Beratungen an. Sie umfassen etwa Fragen der Strukturierung und Organisation des Regelwerkmanagements ebenso wie Schulungen der Belegschaft hinsichtlich des Verständnisses der Normen und ihrer sicheren Anwendung.

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emendatio – Erfahrung in Verbesserung.

CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

CE –

Kennzeichnung

Für jedes Produkt muss im Rahmen der anzuwendenden EU-Richtlinien eine umfassende Risikoanalyse und Konformitätsbewertung durchgeführt werden. Nach Auslieferung des Produkts ist es im Rahmen der Produkthaftung notwendig, den Markt und das Produkt fortlaufend zu beobachten. Diese Anforderungen gelten auch für importierte Produkte. emendatio unterstützt Sie bei diesem komplexen Verfahren.

„Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“

Aristoteles

Nahezu alle in Europa in den Verkehr gebrachten oder dorthin eingeführten Produkte müssen heute mit dem CE-Kennzeichen EU-Beschluss 768/2008/EG ihre Konformität mit den bestehenden EU-Richtlinien dokumentieren. Ausgenommen hiervon sind wenige Branchen, die in der Maschinenrichtlinie aufgeführt sind. Entsprechend den Vorgaben der jeweiligen anzuwendenden EU-Richtlinie ist für jedes Produkt ein zutreffendes CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

Grundlagen des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens

Zunächst sollte festgestellt werden, dass es sich bei dem CE-Konformitätsbewertungsverfahren (auch CE-Bewertungsverfahren) nicht um einen ‚Zertifizierungsprozess‘ handelt.

Diese Feststellung ist wichtig. Leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen, die durch den Begriff „CE-Zertifizierung“ entstehen. Dieser Begriff wird häufig an Stelle des Begriffs CE-Bewertungsverfahren benutzt.

Eine Zertifizierung bedingt einen unabhängigen Dritten, der als Prüfstelle zur Durchführung spezifizierter Prüfschritte ermächtigt ist. Die Ermächtigung wird durch eine Zertifizierungsorganisation oder staatliche Stellen erteilt.

Durch das Anbringen des CE-Zeichens bestätigt ein Hersteller jedoch in eigener Verantwortung, dass sein Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung gesetzlich nach der entsprechenden EU-Richtlinie vorgeschrieben sind. Das CE-Bewertungsverfahren wird also vom Hersteller selbst oder von einem beauftragten Dritten im Namen des Herstellers durchgeführt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der beauftragte Dritte eine eingetragene Konformitätsbewertungsstelle (Benannte Stelle) ist, wie für einige Produkte vorgeschrieben.

Die CE-Kennzeichnung als Ergebnis der Konformitätsbewertung

Sichtbares Zeichen der Konformität

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchführen, technische Unterlagen erstellen, die EG-Konformitätserklärung abgeben und ggf. die CE-Kennzeichnung an einem Produkt anbringen muss.

Wird das Produkt aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) eingeführt, muss sich der Importeur vergewissern, dass der Hersteller die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, dass die erforderlichen Dokumente vorhanden sind und dass die entsprechende interne Dokumentation auf Anfrage erhältlich ist.

Gleiches gilt natürlich auch für Teilmaschinen bzw. unfertige Maschinen und sinngemäß für deren Montage- und Einbauanleitungen sowie die Einbauerklärung.

Risikoanalyse

Ein allgemein gültiger Ablauf von der Risikoanalyse bis zur Konformitätserklärung lässt sich grob in folgende Schritte gliedern:

  • Auswahl bzw. Recherche nach der (den) für das Produkt geltenden Richtlinie(n). Hierzu sind auch die relevanten nationalen Gesetze und Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu identifizieren.
  • Prüfung, ob das Produkt kennzeichnungspflichtig ist.
  • Ermitteln, welche grundlegenden Sicherheits-Anforderungen das Produkt nach der (den) Richtlinie(n) und ggf. nationalen Festlegungen erfüllen muss.
  • Recherche nach den für das Produkt geltenden harmonisierten Normen
  • Wenn es keine harmonisierten Normen gibt, analysieren, welche nationalen Normen anwendbar sind.
  • Ergründen, welche Konformitätsbewertungsverfahren (Module) die Richtlinie vorsieht.
  • Risiko-, Gefahrenanalyse durchführen mit
    – Identifikation der Gefährdung
    – Gefahrstellenbenennung
    – Gefahrenbeschreibung
    – Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Erstellen der technischen Dokumentation
  • Konformitätserklärung ausstellen
  • CE- Kennzeichnung und sonstige vorgeschriebene Kennzeichen anbringen
  • Begleitunterlagen für das Produkt nach Forderungen der Richtlinie(n) erstellen,

Produktbeobachtung

Nach Fertigstellung des Produkts sind die

  • Beobachtung der Technischen Anforderungen, Normen und Richtlinien auf Veränderungen und Neuerscheinungen
  • Marktbeobachtung

als wesentliche und dauerhafte Tätigkeiten zu organisieren.

CE-Kennzeichnung in Abhängigkeit vom Produkt

Aus den anzuwendenden Richtlinien leiten sich dann in Abhängigkeit vom Produkt unterschiedliche Verfahren zum Erhalt der CE-Konformität ab. Die anzuwendenden Verfahren sind in den jeweiligen EU-Richtlinien (z.B. Anhang VIII bis X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) beschrieben. Die dort beschriebenen Verfahren sind als Konformitätsbewertungsmodule im EU-Beschluss Nr. 768/2008/EG definiert.

Allgemein werden dort folgende Module beschrieben:

  • interne Fertigungskontrolle (Modul A)
  • EG-Baumusterprüfung (Modul B)
  • Konformität mit der Bauart (Modul C)
  • Qualitätssicherung Produktion (Modul D)
  • Qualitätssicherung Produkt (Modul E)
  • Prüfung der Produkte (Modul F)
  • Einzelprüfung (Modul G)
  • umfassende Qualitätssicherung (Modul H).

Je nach Produkt und anzuwendenden Richtlinien sind unterschiedliche Kombinationen dieser Module möglich bzw. vorgeschrieben.

Geltungsbereich der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich für den EU-Markt und die angeschlossenen Wirtschaftsräume (EWR) und Staaten.

Von den EU-Verordnungen sind alle Mitgliedsstaaten der EU, die EFTA-Mitgliedsländer Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Türkei (bei Medizinprodukten auch die Schweiz) betroffen.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, die unter eine EU-Richtlinie fallen und innerhalb des EWR hergestellt werden sowie alle Produkte, die in Drittländern hergestellt und innerhalb des EWR und der Türkei (bei Medizinprodukten auch die Schweiz) verkauft werden.

 

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Produkthaftung nach Auslieferung des Produkts

Grundlagen der Produkthaftung

Aus dem Grundsatz der Produkthaftung ist jeder Marktteilnehmer verpflichtet, sich in geeigneter Form über die technische Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. Er hat seine Produkte darauf hin zu prüfen, ob sie dem sich wandelnden Stand der Technik noch entsprechen. Diese Verpflichtung wird durch die Europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit, deren bekannteste Richtlinie die Maschinenrichtlinie ist, für den europäischen Markt einheitlich definiert und durch die Übernahme in die nationale Gesetzgebung für die europäischen Staaten bindend.

Allgemein lassen sich die Grundsätze auf folgende globale Punkte zusammenfassen:

Hersteller- /Gefahrenabwendungspflichten

Die Hersteller- /Gefahrenabwendungspflichten leiten sich aus § 823 I BGB – Produkthaftung ab. Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen lassen sich auf folgende grundlegenden Punkte zusammenführen:

Organisationspflichten / Verkehrspflichten
  • Sachgerechte Ausstattung mit Maschinen, Geräten und Material
  • Einrichtung eines geordneten Arbeitsverfahrens und Ablaufes
  • Kontroll- und Prüfverfahren
  • sorgfältige Auswahl, laufende Beaufsichtigung und Belehrung der am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter
  • Mindestsicherheit, ggf. Belehrungspflicht
  • Warnpflicht (Verbrauchs-, Gebrauchsanleitung)

Grad und Intensität der Sorgfaltspflicht richten sich nach dem jeweilig bestehenden Stand von Wissenschaft und Technik bzw. den anerkannten Regeln der Technik, die z. B. in den Normen nationalen DIN, VDI, VDE, DVGW etc. oder in Europäischen oder Internationalen Normen und Regelwerken ihren Niederschlag gefunden haben

Dokumentation

Der Hersteller muss die einschlägigen Fachzeitschriften regelmäßig verfolgen und sich gegebenenfalls danach richten. Eigene Informationen über Schadensfälle und Risiken sind systematisch auszuwerten.
Der Hersteller muss beobachten, ob die Branchenkollegen die Sicherheitsanforderungen an ihre Erzeugnisse hochschrauben, dann gilt es nachzufragen, warum sie angehoben werden. Im Zweifel sollte er schnellstmöglich nachziehen.
Je größer die Gefahren für Leib und Leben sind, desto weniger spielt es eine Rolle, um wie viel sich das Produkt durch diese Sicherheitsanforderungen verteuert.
Weitere Quellen der Erkenntnisse können z. B. Veröffentlichungen und Marktbeobachtung sein; ihre regelmäßige Auswertung wird als zumutbar angesehen.

 

Angebot

Die emendatio bietet ihren Kunden die Vorteile langjähriger Erfahrung in der Organisation von Informationen. Wir unterstützen Sie vom ersten Schritt in der Risikoanalyse, dem Richtlinien- und Normencheck, über den weiteren Ablauf bis zur Konformitätserklärung. Ist das Verfahren der ‚Internen Fertigungskontrolle‘ anzuwenden, begleiten wir Sie durch die unterschiedlichen Verfahrensschritte. emendatio erstellt für Sie erforderliche Risikobeurteilungen, prüft Unterlagen von Lieferanten und liefert Ihnen einen umfassenden und rechtskonformen Abschlussbericht.

Wir führen Sie zielgerichtet und erfolgreich zur rechtssicheren und belastbaren CE-Konformität Ihres Produktes.

Nach der Auslieferung unterstützen wir Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Aufgabe aus den Hersteller-/Gefahrenabwendungspflichten nach § 823 I BGB – Produkthaftung.

 

Schulungen

Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen die Tätigkeiten selbst erbringen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, indem wir etwa die dafür zuständige Person in der Thematik „CE-Kennzeichnung“ und „Risikobeurteilung“ schulen oder coachen. Hierzu bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern ein breites Spektrum an Schulungen an. Danach können die Arbeiten sicher und effektiv betriebsintern erledigt werden. Die Auswahl des Partners hängt von den jeweiligen Themen und Anforderungen ab

 

Partner

Kennzeichnungspflichtige Produkte stellen ein komplexes Aufgabengebiet dar. Hinzu kommen die unterschiedlichen Branchen, in denen diese Produkte hergestellt werden. Diese Komplexität führt dazu, dass sich die Anbieter für Dienstleistungen zu diesem Thema spezialisieren. emendatio arbeitet mit erfahrenen Partnern zusammen, die ihre jeweilige spezifische Kenntnis gerne in Ihr Projekt einbringen. So wird sichergestellt, dass Sie als unser Kunde von sachkundiger und fundierter Erfahrung des Partnernetzwerks profitieren.

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emendatio – Erfahrung in Verbesserung.

Normung & Patente

Normung & Patente

Normung &
Patente

Die Normung wird als vertrauensstiftendes und einen Standard definierendes Element eingesetzt. Sie definiert die anerkannten Regeln der Technik für ein risikoarmes Geschäft. Die Normeninhalte müssen nicht neu sein. Trotzdem kann es gelingen, mit Normung die Markführerschaft in seinem Segment zu erlangen.

Patente werden nur für Neuheiten erteilt und sichern Alleinstellungsmerkmale im Markt. Das Einbringen von Patenten in die Normung dient ebenfalls dem Zweck, einen Wettbewerbsvorsprung zu erreichen.

„Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.“

Goran Kikic, deutscher Autor und Mentalcoach

Patente sind ein wertvolles Wirtschaftsgut und können dazu beitragen, dem Patentinhaber für lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal im Markt zu verschaffen. Es ist das erfolgreiche Ergebnis systematischen Innovationsmanagements. Dieses Alleinstellungsmerkmal ist Segen und manchmal auch Fluch zugleich. Was hilft es dem Unternehmen, eine bahnbrechende Neuerung entwickelt zu haben, wenn die Möglichkeit der Marktdurchdringung durch äußere Umstände behindert oder im Extremfall sogar verhindert wird? Jedes Unternehmen sollte deswegen in seinem Patentmanagement über eine Strategie verfügen, damit es derlei Hindernisse in der Vermarktung frühzeitig erkennt.

Marktführung durch Normung

Eine andere Strategie, sich die Marktführerschaft in seinem Segment zu erarbeiten, ist der Weg über die Normung. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass bereits bekannte Produkte und Verfahren, die nicht mehr patentfähig sind, durch Normung zu anerkannten Regeln der Technik erhoben werden. Die Normen geben den Wettbewerbern dann vor, welche Kriterien die eigenen Produkte erfüllen müssen, damit deren Herstellung und Vertrieb ein risikoarmes Geschäft sind. Die Teilnahme am Normungsprozess sichert Ihnen dabei die frühzeitige Kenntnis über den späteren Normeninhalt.
Es gibt gute Beispiele für kleine Unternehmen, deren Geschäftsführungen diese Chance erkannt und heute die Marktführerschaft in ihrem Segment erreicht haben. Die Normung wird als vertrauensstiftendes Element und Standard definierendes Element eingesetzt. Die teilnehmenden Unternehmen haben die normgerechten Produkte bereits im Angebot, wenn die Norm veröffentlicht wird.

Marktführung durch Patente und Normung

Eine dritte Strategie zur Marktbereitung oder zum Erlangen der Marktführung ist die Kombination von Patenten mit der Normung. Hierbei werden Patente gezielt in die Normung eingebracht. Die Marktdurchdringung erfolgt durch Lizenzvergabe. Dieses Verfahren ist relativ unbekannt, obwohl es in bestimmten Branchen häufig angewendet wird. Sowohl der Verbraucher in der Industrie als auch der Endkunde merken davon in der Regel nichts. Sie stellen nur fest, dass bestimmte technische Neuerungen im jeweiligen Marktsegment in kurzer Zeit von unterschiedlichen Herstellern angeboten werden.
Es gibt auch für diese Vorgehensweise gute Beispiele für Unternehmen, deren Geschäftsführungen diese Change erkannt haben und über diesen Weg die Marktführerschaft in ihrem Segment erreicht haben. Die Normung wird als vertrauensstiftendes Element und Standard definierendes Element eingesetzt.

Chancen zur Marktführerschaft

Der Weg über die Normung als strategisches Mittel der Unternehmensführung bietet Unternehmen jeder Größe und jedes Marktsegments die Chance, die Marktführerschaft in seinem Marktsegment zu erlangen oder zumindest zur kleinen Gruppe der Marktführer zu gehören. Aktives Mitwirken an der Normung sichert frühzeitige Kenntnis über zukünftig genormte Produkteigenschaften. Dieses Wissen ermöglicht es dem Unternehmen das normgerechte Produkt bereits sehr früh, zum Zeitpunkt der Normveröffentlichung, anzubieten.

Wird die klassische Normung für bereits im Markt verfügbare Produkte angewendet, ergibt sich für Unternehmen mit technischen Innovationen mit oder ohne Patentanmeldung eine spezielle Schiene der Normung. Hier ist es das Ziel, durch Fixierung des Stands von Technik und Wissenschaft sein Wissen dem Markt zu präsentieren, den aktuellen Stand zu definieren und seine Entwicklung im Markt zu etablieren. Auch hierfür gibt es spannende Beispiele.

Unser Dienstleistungsangebot unterstützt sie bei der Organisation und Umsetzung des Kapitels 6.1 der Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2015.

 

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Angebot für Normung & Patente

Wir unterstützen Sie gerne bei…

… der Definition Ihres strategischen Unternehmensziels, durchgesetzt
– über die Normung, bzw. die
– Kombination von Patenten mit Normung

… dem Aufbau des internen Kommunikationsflusses
zur Abstimmung der Informationen und Schritte

… der Strategieentwicklung
für die nationale und internationale Normung

… der Übernahme von Repräsentanz in externen Gremien
(national und international) durch Delegationsleitung und / oder Arbeitsgruppenvorsitz

… der Schulung oder dem Coaching
der für diese Aufgabe bestimmten Person(en), um das Verständnis des Prozesses zu schärfen und die Übernahme der Gremienarbeit zu ermöglichen

… der Vorstellung der erwähnten Beispiele im Rahmen eines Vortrags
zur Verdeutlichung des Potentials, dass in folgenden Möglichkeiten liegt:
– Marktführung durch Normung
– Kombination von Patent und Normung

Ein Beispiel für die Marktführung durch Normung zeigt das Beispiel der TSI Fahrzeuge (Technische Spezifikation Interoperabilität Fahrzeuge). Sie definiert in Kapitel 4.2.9 „Kupplungsmechanismen zum Abschleppen von Triebzugeinheiten“ die Anforderungen an Abschleppkupplungen für Züge im internationalen Bahnverkehr. Der Kupplungshersteller begleitete die Entwicklung der TSI und hatte zur Inkraftsetzung dieser Technischen Spezifikation das passende Produkt bereits im Angebot.

Amtsblatt der EU

Quelle: Amtsblatt der EU

Übergangskupplungen

Bildquelle: homepage Voith / Zugkupplungen http://www.voith.com/corp-de/scharfenberg-kupplungen.html

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